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Förderungen und AZAV Zertifizierung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, ist ein Gesetz im SGB III zu modifizierten Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt.


Ziel ist es, Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt qualitativ und effektiv zu verbessern. Seit dem 01.04.2012 muss jedes Aus- und Weiterbildungsunternehmen sowie private Arbeitsvermittler nach der AZAV zertifizieren lassen, damit Bildungsschecks beantrag werden können.


Wir, die Bildungsakademie des Dienstleistungszentrums Handwerk, haben uns nach den Vorlagen des AZAV zertifizieren lassen, um Sie individuell fördern zu können.


Mit unserer AZAV-Zertifizierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, staatliche Förderungen zu beantragen.


Gerne beraten wir Sie zum Thema Förderungen und Weiterbildungen.

Bildungsgutschein der Innung

Preisvorteile für viele Mitglieder

Viele Innungen stellen Ihren Mitgliedern einen Bildungsgutschein für unsere Bildungsakademie zur Verfügung. Nutzen Sie diesen und profitieren Sie direkt von der Kostenersparnis.

QualiScheck RLP

Weiterbildungsförderung Rheinland-Pfalz

Ziele des QualiScheck RLP sind, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen. Gefördert werden abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz. Personen die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Qualifizierungsschecks (Hessen)

Weiterbildungsförderung Hessen

Außerbetriebliche Weiterbildungen bis zu 1.000€, sofern ein Berufsabschluss bei zertifizierten Anbietern erfolgt. Erstattung von 50% der Weiterbildungskosten bis 4.000€.

ESF Fachkursförderung

Fachkursförderung Baden Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Förderprogramm Fachkursförderung die überbetriebliche Weiterbildung mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds. Sie erhalten als Teilnehmer einen Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) bzw. 50 % (Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben).

Bildungsprämie

Förderung vom Bund

Die Bildungsprämie soll Anreize für erwerbstätige Menschen schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

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